Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium der Hochschule Aschaffenburg startet erstmals zum Wintersemester 2011/2012. Es wird an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Als weitere Kriterien werden außerschulisches bzw. außerfachliches Engagement, besondere persönliche oder familiĂ€re UmstĂ€nde sowie besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise berĂŒcksichtigt. Ein Deutschlandstipendium wird nicht vergeben, wenn die oder der Studierende eine weitere begabungs- und leistungsabhĂ€ngige Förderung (außer BAfÖG) von mehr als 30 € monatlich erhĂ€lt. Bewerben können sich Studierende sowie angehende Studierende aller FakultĂ€ten der Hochschule Aschaffenburg. Die Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich und wird fĂŒr mindestens ein Jahr sowie höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit gewĂ€hrt.

Bewerben Sie sich, wenn

  • Sie zu den  besten 10% Ihres Schul- bzw. Studienjahrgangs gehören und als Student/in mindestens 90 % der möglichen
  • ECTS-Punkte erreicht haben,
  • Sie als Student/in im Bewilligungszeitraum an der Hochschule Aschaffenburg immatrikuliert sind,
  • Sie sich durch besonderes persönliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu ĂŒbernehmen (z.B. in Verein, Politik oder privatem Umfeld) auszeichnen.

Zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

vergleichen Sie bitte die Richtlinie zum Deutschlandstipendium der Hochschule Aschaffenburg und die Ausschreibung 2011/2012.
Bewerbungsschluss fĂŒr den Bewilligungszeitraum Wintersemester 2011/2012 und Sommersemester 2012 ist am 21. Oktober 2011.
Es können nur fristgerecht und vollstÀndig eingereichte AntrÀge bearbeitet werden.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufĂŒgen.

Art und Höhe des Stipendiums

Stipendien werden zunĂ€chst fĂŒr ein Jahr vergeben. Die Höhe des Stipendiums betrĂ€gt 300,00 Euro monatlich. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.

Wichtige Hinweise

Das nationale Stipendienprogramm der Bundesregierung basiert auf einer gemeinsamen Förderung von Bund und privaten Spendern. Es wird vorbehaltlich der zur VerfĂŒgung stehenden Mittel vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung ĂŒber die Vergabe der Stipendien trifft ein zentrales Auswahlgremium der Hochschule Aschaffenburg.

Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung fĂŒr den privaten Mittelgeber noch von einer ArbeitnehmertĂ€tigkeit oder einer AbsichtserklĂ€rung hinsichtlich einer spĂ€teren ArbeitnehmertĂ€tigkeit abhĂ€ngig gemacht werden.

Zum Bewilligungszeitraum Wintersemester 2011/2012 und Sommersemester 2012 vergibt die Hochschule Aschaffenburg 10 Stipendien.

WeiterfĂŒhrende Informationen

www.deutschland-stipendium.de