Praxissemester


Das Angebot an Praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (PLV) finden Sie im aktuellen Studienplan (siehe Rubrik "Rechtliches") Ihres Studienganges und im aktuellen Aushang der Fakultät Wirtschaft und Recht.
Die Belegung der PLV erfolgt online über das SB-Portal. Auf die Belegungsfristen weisen wir zu gegebener Zeit in der CampusInfo hin.

Das praktische Studiensemester kann in Industrie- und Handelsunternehmen, Banken, Versicherungen oder öffentlichen Dienststellen etc. durchgeführt werden. Es umfasst ein Praktikum von mindestens 18 und höchstens 26 Wochen im Betrieb und 2 Wochen Praxis begleitende Lehrveranstaltungen. Diese werden zu Beginn und/oder am Ende des Praxissemesters als Blockveranstaltungen angeboten.

Ablauf des Praktikums

  • Sie suchen sich eine Praktikumsstelle (Angebote finden Sie u.a. im JOBportal der Hochschule).
  • Sie beantragen die Genehmigung der Stelle im Studienbüro.
  • Nach der Genehmigung durch den Praktikantenbeauftragten werden Sie durch das Studienbüro schriftlich über die Genehmigung informiert.
  • Sie können nun den Ausbildungsvertrag unterzeichnen.
  • Sie absolvieren das Praktikum.
  • Sie reichen im Studienbüro den Praktikumsbericht und das Zeugnis ein.

Sofern Sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung in einem Ihrem Studiengang verwandten Berufsfeld verfügen, kann Ihnen auf Antrag eine mindestens 24-monatige berufliche Tätigkeit auf das praktische Studiensemester angerechnet werden.

Ausbildungspläne

  • Ausbildungsplan der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge

  • Praxissemester im Ausland

    Praxissemester können auch im Ausland absolviert werden. Sollten Sie ein Auslandspraktikum planen, so können Sie sich vom International Office der Hochschule in organisatorischen Dingen, wie der Suche einer Stelle, Fördermöglichkeiten etc. beraten lassen.


    Praktikantenbeauftragter

    Studiengang Elektro- und Informationstechnik Prof. Dr.-Ing. Ulrich Bochtler